Wie werde ich Privatdetektiv?

Die Detektivausbildung ist in der Schweiz, Österreich und Deutschland unterschiedlich organisiert. Im Gegensatz zu Österreich und der Schweiz besteht in Deutschland keine besondere Zulassungsvoraussetzung für die Gewerbeanmeldung einer Detektei.

Die Ausbildung in Deutschland

In Deutschland gibt es für den Beruf des Detektivs keine gesetzlich vorgeschriebene Ausbildung und damit keine staatliche Prüfung vor der Industrie und Handelskammer (IHK). Im Grunde sind Detektive normale Gewerbetreibende, die dem überwachungsbedürftigen Gewerbe (Vertrauensgewerbe) gemäß § 38 der Gewerbeordnung zugeordnet sind. Bei Gewerbeanmeldung bedarf es der Vorlage eines polizeilichen Führungszeugnisses sowie eines Auszugs aus dem Gewerbezentralregister. Demzufolge kann jeder deutsche Bürger, der diese Auflagen erbringt der Detektivtätigkeit nachgehen. Überdies besitzt der Detektiv keine hoheitlichen Befugnisse oder Sonderrechte, sondern bedient sich der Jedermannsrechte. Meist wird die Detektivtätigkeit nach einer beruflichen Erstausbildung und einer beruflichen Neuorientierung ausgeübt. Somit wird erkenntlich, dass eine Qualifizierung und Fortbildung zwar zwingend erforderlich wäre, aber nicht unbedingt gegeben ist. Durch eine fehlende gesetzliche Regelung sind im Internet in den letzten Jahren verstärkt Fortbildungseinrichtungen zum Vorschein gekommen, die bedauerlicherweise qualitativ unzureichend sind. Eine sichere Anlaufstelle für eine qualitativ hochwertige Ausbildung ist die Zentralstelle für die Ausbildung im Detektivgewerbe (ZAD). Durch die Unterstützung der Berufsverbände BDD, BID und DDV floss der Berufsbildungsplan für Detektive aus dem Jahr 1986 in die Ausbildungsinhalte der Zentralstelle für die Ausbildung im Detektivgewerbe (ZAD) ein. Die Ausbildungsinhalte sind auch mit denen der Fortbildungseinrichtungen der Schweiz und Österreich abgestimmt. Die Ausbildung bei der ZAD führt nach erfolgreich abgeschlossen Prüfungen und zweijähriger Berufserfahrung zur Qualifizierung „Geprüfter Detektiv“. Idealerweise wird die theoretische Ausbildung mit einem Praktikum in einer Detektei verknüpft. Des Weiteren bietet der Bundesverband Deutscher Detektive (BDD) nach der Qualifizierung Fortbildungsmöglichkeiten an verschiedenen Standorten in Deutschland an. Eine weitere Möglichkeit zur Weiterbildung besteht bei der IHK in Form von Wochenendseminaren über einen Zeitraum von mehreren Monaten bis hin zu 2 Jahren.

Die Ausbildung in Österreich

In Österreich herrschen aktuell auch keine gesetzlichen Regelungen für die Ausbildung des Detektivs. Lediglich der Prüfungsinhalt für die Befähigungsprüfung wird von einer Prüfungsordnung definiert. Diese Befähigungsprüfung ist aber nur relevant für selbstständige Gewerbetreibende, nicht aber für Arbeitnehmer einer Detektei. Hierfür bieten Berufsverbände und Firmen eine einjährige Ausbildung zum Berufsdetektiv-Assistenten an. Die Ausbildung zum Detektiv ist eine Aus- bzw. Weiterbildung, die durch interne Vorschriften der Lehrgangsträger geregelt wird. Das Ziel des Österreichischen Detektivverbandes (ÖDV) ist es Regelungen und Standards für die Ausbildung der Detektive zu erlangen. Dieses Vorhaben ist dem ÖDV für die Ausbildung der Berufsdetektiv-Assistenten, Personenschützer und Kaufhausdetektive gelungen. Anzumerken ist, dass nur erfahrene Berufsdetektive, die selbst unterrichtet haben, die Lehrinhalte konzipiert haben.

Außerdem hat der Gesetzgeber die Tätigkeit der Berufsdetektive in der Gewerbeordnung geregelt (§ 129 GewO) und ist Teilgewerbe des Sicherheitsgewerbes. Um eine Gewerbeberechtigung zu erlangen, müssen bestimmt Zugangsvoraussetzungen erfüllt werden. Hierzu zählt eine Prüfung vor einer Kommission oder der Nachweis gleichwertiger Zeugnisse, die als Befähigungsnachweis des Gewerbetreibenden gelten. Die speziellen Zugangsvoraussetzungen manifestieren sich in einer Zuverlässigkeitsprüfung, die von der Gewerbebehörde in Zusammenarbeit mit der zuständigen Sicherheitsbehörde durchgeführt wird. Als sichtbarer Nachweis fungiert der Detektivausweis.

Die Ausbildung in der Schweiz

Auch in der Schweiz gibt es keine staatlich reglementierte Ausbildung für Detektive und die Berufsbezeichnung Privatdetektiv ist nicht geschützt. Optimale Einstiegschancen bietet eine mehrjährige Berufspraxis als Polizist/in und mithilfe eines Praktikums in einer Detektei. Da die schweizerischen Ausbildungsstätten in der Presse häufig kritisiert wurde, wird meist auf die Ausbildung in Deutschland bei der Zentralstelle für die Ausbildung im Detektivgewerbe (ZAD) verwiesen, da diese auch Fernkurse anbietet: Intensivkurs (10 Monate, ca. 9 Lernstunden pro Woche für 43 Lernbriefe) oder Kombi-Lehrgang (22 Monate, ca. 6 St. pro Woche). Dabei sind auch mehrtätige Seminare im Direktunterricht sowie eine Abschlussprüfung eingeschlossen. Nach 2-jähriger Berufserfahrung wird das ZAD-Zertifikat „Geprüfter Detektiv“ erteilt.