Ein Privatdetektiv ist ein Mann für alle Fälle

Ein Privatdetektiv findet seinen Einsatzbereich sowohl im privaten wie auch im geschäftlichen Bereich. Liegt ein Auftraggeber aus dem Geschäftsbereich vor, besteht meist ein Zusammenhang mit Versicherungsbetrug, Verletzung von Betriebsgeheimnissen, Marken- oder Produktpiraterie oder Schwarzarbeit vor. Privatleute engagieren einen Detektiv sehr häufig bei Beziehungsangelegenheiten. Der Begriff Detektiv ist nicht als Berufsbezeichnung gesetzlich geschützt. Die Tätigkeit erfordert sehr viel Geduld und Hartnäckigkeit, gerade bei sehr langwierigen Observationen. Fundiertes Wissen der rechtlichen Grundlagen und technisches Verständnis gehören zudem zu den Fertigkeiten eines Detektives. Seitens des Staates gibt es neben eines amtlichen Führungszeugnisses und einer Gewerbe- anmeldung keine Auflagen. Prinzipiell kann sich also jeder als Detektiv bezeichnen, der die zuvor genannten Vorgaben erfüllt. Dennoch bemühen sich viele Berufsverbände, dass Standards eingeführt werden. Auch der Bundesverband der deutschen Detektive, kurz BDD, empfiehlt beispielsweise eine Ausbildung für das Detektivgewerbe. In der schon jetzt freiwillig machbaren zweijährigen Ausbildung, werden in Blockseminaren oder Fernunterricht die Fächer Wirtschaft, Kriminalistik und Recht unterrichtet. Häufig arbeitet eine Detektei auch mit Rechtsanwaltskanzleien zusammen.

Private und geschäftliche Auftraggeber beim Privatdetektiv

Immer häufiger werden Privatdetektive von Privatpersonen beauftragt. Zu den häufigsten Ermittlungen zählen neben den Partnerschaftsangelegenheiten auch Sorgerechtsangelegen- heiten, Unterhaltsangelegenheiten, Erbschaftsangelegenheiten und weitere Familienangelegenheiten. In der Hauptsache kümmert er sich also um zivilrechtliche Angelegenheiten. Unternehmen beschäftigen überwiegend Wirtschaftsdetek- teien. Es handelt sich hierbei häufig um Spezialisten für Recherchen, Observationen und Ermittlungen im gewerblichen Bereich. Dazu zählen auch Wettbewerbs- und Personal- angelegenheiten und die Überprüfung von Schuldnern. Doch auch Patentrechtsverletzungen, forensische Untersuchungen bezüglich Computerkriminalität und Wirtschaftsspionage gehören zu den Tätigkeitsfeldern. Mögliche Gehälter oder Honorare legt jeder Privatdetektiv selbstständig fest. So kann eine Detektei in Hamburg ganz andere Kosten berechnen, als eine Detektei in Berlin oder eine Detektei in München. eine Die Bezeichnung Privatdetektiv wird fälschlicherweise häufig dem Begriff Ladendetektiv gleichgesetzt. Der Ladendetektiv ist allerdings nur eine Unterbezeichnung für einen Privatdetektiv, der sich auf die Überwachung von Kaufhäusern spezialisiert hat. Wer diese Tätigkeit ausüben möchte, muss zusätzlich zu den zuvor genannten Voraussetzungen auch eine behördliche Bewachungserlaubnis einholen.

Die deutsche Ausgangssituation

Deutsche Detektive haben keine Sonderrechte und auch keine hoheitlichen Befugnisse. Für die Tätigkeit gibt es keine staatliche Lizenz. Die Tätigkeit unterliegt den sogenannten „Jedermannsrechten“, also dem § 229 BGB, dem Recht auf Jedermann-Festnahme. Innerhalb der Gewerbeordnung unterliegen sie dem §38 (1) 2. Zwischen Detektiv und Kunden kommt es bei einem Auftrag zum Dienstvertrag. Dieser Vertrag regelt, dass der Privatdetektiv keinen Erfolg garantieren kann, da eine Ermittlung immer ins Leere laufen kann.

Privatdetektiv – Alternative zu Staatsanwaltschaft und Polizei

Häufig ist das Einschalten eines Privatdetektives eine Alternative zur Staatsanwaltschaft oder Polizei. Gründe dafür können sein, dass der Auftraggeber nicht wünscht, dass sich eine staatliche Institution einsetzt oder aber, dass die staatliche Institution von sich aus nicht einsetzten will. Oft treten Staatsanwaltschaft oder Polizei erst auf, wenn Detektive zuvor wichtige Erkenntnisse gesammelt haben. Deutschlandweit sind circa 900 bis 1000 Privatdetektive im Einsatz. Im Jahr 1986 wurde der „Berufsbildungsplan für Detektive“ ins Leben gerufen. Mit Unterstützung des Bund Internationaler Detektive, kurz BID, dem Bundesverband Deutscher Detektive e. V., kurz BDD und dem Deutschen-Detektiv-Verband e.V., kurz DDV floss der Berufsbildungsplan in die Zentralstelle der Ausbildung im Detektivgewerbe, kurz ZAD ein. Bei den angebotenen deutschen Lehrgängen hat die ZAD den höchsten Stellenwert. Privatdetektive ohne ZAD-Studium haben es bei Bewerbungen schwerer, eine Tätigkeit im Angestelltenverhältnis zu bekommen. Von der IHK und weiteren Institutionen werden zudem Weiterbildungen angeboten und zwar angefangen von Wochenendseminaren, die über mehrere Wochen oder Monate dauern, bis hin zur zwölfmonatigen Ausbildung. Mit dem erfolgreichen Abschluss des IHK-Zertifikatslehrgangs zur Fachkraft Detektiv wird in der Regel ein höherer Lohn bezahlt und auch die Jobsuche ist aussichtsreicher.

Was machen Privatdetektive überhaupt?

Im weitesten Sinne sind Privatdetektive Rechtshelfer. Sie erbringen für die öffentliche Hand, Privatpersonen und Firmen Beweismittel, welche Kunden selber nicht beibringen können. Dabei arbeiten sie völlig unabhängig und vor allem nur auf den legalen Grundlagen. Der Detektiv muss sich also genauso an Gesetze halten wie alle anderen auch. Es gibt für ihn keinem rechtsfreien Raum. Meist arbeitet der Privatdetektiv nicht bei staatsgefährdenden, religiösen und politischen Aufgabenstellungen. Außerdem sollte der Detektiv nicht bei verbotenen Tatbeständen mitwirken, diese nicht selber veranlassen und auch nicht durchführen. Dazu zählt beispielsweise das Abhören eines Telefonates. Obwohl die Realität anders aussieht, dürften Detektive auch keine Gespräche abhören oder aufzeichnen.