Das ist der Einsatzzweck eines Privatdetektivs

Durch die Globalisierung und den technischen Fortschritt werden immer mehr Möglichkeiten und Freiräume für kriminelle Handlungen eröffnet – insbesondere im Bereich der Wirtschafts- und Computerkriminalität. Die Delikte können sich gegen Unternehmen, Privatpersonen oder sogar den Staat selbst richten. Das Bundeskriminalamt verzeichnete bereits im Jahr 2011 einen Schaden von 4 Milliarden Euro, der allein durch Wirtschaftskriminalität entstanden ist. Daher ist die Wirtschaft, aber auch der einzelne Bürger in vielen Fällen nachweislich und begründet auf detektivische Dienstleistungen angewiesen. Neben Ermittlungsfällen im Bereich der Wirtschaftskriminalität kommt eine Detektei auch im Zuge der Aufklärung anderer Delikte und Vorfälle zum Einsatz, die einen Rechtsverstoß im zivil-, arbeits- oder strafrechtlichen Sinne darstellen.

Der Detektiv als Alternative zur Polizei

Oftmals handelt es sich um Angelegenheiten, die von der Polizei nicht als Straftat angesehen werden oder bei denen sie zunächst keine Handhabe hat, da die Grundlagen zur Strafverfolgung fehlen. Dementsprechend sind die Verdachtsmomente zu vage, um die Polizei bereits zu konsultieren und somit fungieren Detektive als Alternative zur Polizei, die im weitesten Sinne als Rechtshelfer für Privatpersonen, Unternehmen oder Rechtsanwälte ermitteln. Letztendlich geht es darum, das Verdachtsmoment gegebenenfalls zu fundieren, indem die nötigen Beweismittel erbracht werden, welche der Auftraggeber selbst nicht erhalten kann. Anschließend können die relevanten Indizien – falls erwünscht – der zuständigen Strafverfolgungsbehörde vorgelegt werden. Die Staatsanwaltschaft greift in diesem Fall auf die Polizei als Ermittlungsorgan zurück. Der Detektiv arbeitet für Unternehmen, Privatpersonen und Rechtsanwälte unabhängig und bestmöglich nur im legalen Bereich. Er muss sich wie alle Bürger an das Gesetz halten und besitzt keine rechtsfreien Räume. Besonders zu betonen ist, dass die erbrachten Beweise des Detektivs in juristischen Auseinandersetzungen verwendet werden können, da sie gerichtsverwertbar sind. Indizien, die auf ungesetzliche Weise gesammelt werden, haben vor Gericht keine Gültigkeit. Ein weiterer Vorteil der Informationsgewinnung durch einen Detektiv ist es, dass er seine Erkenntnisse für sich behalten darf. Anders als beim Einsatz eines Staatsorgans, das zur Auskunft verpflichtet ist, kann somit ein negatives Bild in der Öffentlichkeit vermieden werden und bekanntgewordene Probleme intern geregelt werden.

Diskrete Ermittlungen als Schutz vor Imageschäden

Die Geheimhaltung von Informationen ist besonders für Unternehmen interessant, die eine diskrete Ermittlung der Sachverhalte wünschen, um sich vor einem nicht unerheblichen Reputations- und Imageschaden zu schützen. Häufig entscheiden sich Unternehmen für präventive Maßnahmen für eine Zusammenarbeit mit einem Detektiv. So können vorab im Verdachtsfall Maßnahmen eingeleitet werden, um das Ausmaß der Verstöße vorzubeugen und ein zu großes Aufsehen zu verhindern. Denn ein eingeleitetes Strafverfahren lässt sich nicht kontrollieren und führt unweigerlich zu einer Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit. Allerdings ist hier anzumerken, dass auch der Einsatz eines Detektivs Gefahren und Risiken für ein Unternehmen birgt. Dies ist der Fall, wenn das Unternehmen nicht sicherstellen kann, dass die Ermittlungen gemäß geltender Compliance-Richtlinien durchgeführt worden sind. Sollte die Detektei gegen die Richtlinien verstoßen, ist die Reputation des Unternehmens gefährdet.

Erfolg durch Erfahrung

Ein weiterer Grund warum die meisten Auftraggeber auf einen Detektiv zurückgreifen ist, dass diese sich meist in einer rechtlichen „Grauzone“ bewegen und daher die Verantwortung lieber an eine erfahrene Person delegieren, die sich mit Hindernissen und Gefahren in diesem Bereich gut auskennt. Des Weiteren verfügen professionelle Detektive über ein optimales technisches Equipment, eine Schulung gegen Phishing und Datensabotage, einen umfangreichen Informations-pool sowie die nötigen Informanten.

Berufs-, Privat-, Wirtschafts- oder Kaufhausdetektiv?

Zunächst war lediglich die Rede von der allgemeine Berufsgruppe des Detektivs, jedoch muss vorab auf die unterschiedlichen Begrifflichkeiten und ihre Differenzierung eingegangen werden. In Deutschland ist die allgemeine Berufsbezeichnung Detektiv, wobei im weitesten Sinne Privat-, Wirtschafts- und Kaufhausdetektive gemeint sind. Allerdings sind mit den Bezeichnungen Privatdetektiv und Wirtschaftsdetektiv unterschiedliche Dienstleistungen und Spezialisierungen verbunden und die damit einhergehende Einteilung der Einsatzbereich und Themenschwerpunkte ist ebenso verschieden. Der Kaufhausdetektiv stellt sogar einen Sonderfall dar.

Privatdetektiv

So werden Privatdetektive hauptsächlich von privaten Auftraggebern engagiert und sind auf den privaten Sektor spezialisiert. Sie befassen sich hauptsächlich mit zivilrechtlichen Angelegenheiten, wie Partnerschaftsproblemen (z.B. Untreue), Erbschaftsangelegenheiten, Sorgerechts- und Unterhaltsstreitigkeiten, familieninternen Angelegenheiten, Heiratsschwindel und Ehebruch.

Wirtschaftsdetektiv

Wirtschaftsdetektive werden wiederum meist von Unternehmen engagiert und sind wiederum auf spezielle Themen spezialisiert, die die Wirtschaft betreffen. Dies betrifft beispielsweise Lohnfortzahlungsbetrug im Krankheitsfall, Überprüfung von Außendienstangestellten, Bewerberüberprüfung, Wettbewerbs- und Urheberrechtsverstöße, Betriebsspionage, Leumunds-recherchen, Abwehr von Betriebsspionage und Sabotage, Diebstahl und Betrug, Spesen- und Abrechnungsmissbrauch, Versicherungsbetrug, forensische Untersuchungen, Marken- und Produktpiraterie, Schwarzarbeit, Einschleusen von Mitarbeitern (zur Observierung anderer Mitarbeiter) und Sicherstellung von Eigentum (z.B. Firmenwagen).

Der Sonderfall Kaufhausdetektiv

Fälschlicherweise wird der Kaufhausdetektiv oder Ladendetektiv mit einem Privatdetektiv oder Wirtschaftsdetektiv gleichgesetzt. Allerdings handelt es sich hierbei um einen völlig anderen Zuständigkeitsbereich. Der Kaufhausdetektiv nimmt eine Überwachungsaufgabe wahr und gehört rechtlich betrachtet zu den Bewachern mit einer behördlichen Bewachungserlaubnis. Laut Gewerberecht ist er dem Bewachungs- und Sicherheitsgewerbe gemäß §34a der Gewerbeordnung zugeordnet. Da Ladendetektive das Eigentum anderer in deren Auftrag bewachen und durch ihre Funktion oftmals in die Persönlichkeitsrechte anderer Menschen eingreifen, hat der Gesetzgeber ihnen eine Sonderstellung eingeräumt. Darüber hinaus müssen Kaufhausdetektive auch behördlich gemeldet und bestätigt sein sowie spezielle Nachweise für die Ausübung ihres Berufs erbringen: Erlaubnis der Industrie und Handelskammer, Mittel und Sicherheiten für das Gewerbe, Nachweis einer adäquaten Haftpflichtversicherung und einer persönlichen Zuverlässigkeitsprüfung. Zu den sensiblen Tätigkeitsfeldern des Bewachungs- und Sicherheitsgewerbes zählen beispielsweise Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum oder in Hausrechtsbereichen, Schutz vor Ladendieben sowie die Bewachung von Einlassbereichen von Gastgewerben. Das wesentliche Merkmal der Tätigkeit des Bewachungs- und Sicherheitsgewerbes ist es, dass sie – im Gegensatz zur Tätigkeit eines Detektivs – sich sichtbar in der Öffentlichkeit vollzieht.

Berufsdetektiv

In Österreich lautet die Berufsbezeichnung Berufsdetektiv, wobei ebenfalls der Kaufhausdetektiv gemeint ist und das Sicherheits- und Überwachungsgewerbe einschließt. Als Berufsdetektiv-Assistenten sind die Arbeitnehmer der Berufsdetektive gemeint. Dabei wird keine Unterscheidung zwischen Wirtschafts- und Privatdetektiven vorgenommen, sondern die allgemeine Begriffs-bezeichnung verwendet. Ebenso in der Schweiz wird die Bezeichnung Privatdetektiv für die allumfassende Benennung der einzelnen Bereiche gewählt.

Tätigkeiten des Detektivs

Im Folgenden wird auf die konkreten Tätigkeitsbereiche eines Privatdetektivs und eines Wirtschafts-detektivs eingegangen. Sicherlich lassen sich einige Aufgabengebiete klar differenzieren, jedoch soll keine allgemeingültige Kategorisierung geboten werden, da sicherlich im genannten Themen-spektrum Überschneidungen auftreten können.
Einsatzbereiche des Privatdetektivs

Partnerschaftsprobleme (Untreue, Ehebruch, Heiratsschwindel)

Hegt ein Ehe- oder Lebenspartner den Verdacht, dass der Partner/die Partnerin ein außerehelichen Verhältnis zu einer anderen Person unterhält – verdächtigt ihn oder sie der Untreue – so kann kein Detektiv herangezogen werden, der diskret ermittelt. Hierfür kann es sich um einmalige zeitgebundene oder längerfristige Observationen handeln. Unter Anderem können Detektive auch auf Heiratsschwindler angesetzt werden und somit rechtsgültige Beweise für eine Scheidung liefern.

Unterhalts- und Sorgerechtsstreitigkeiten

Wird vermutet, dass eine unterhaltsverpflichtete Person einer beruflichen Tätigkeit nachgeht und dies verschweigt, oder es besteht der Verdacht, dass eine unterhaltsberechtigte Person in einer eheähnlichen Lebens- und Wirtschaftsgemeinschaft lebt, so kann ein Detektiv durch Observationen Lebens- und Einkommenssituationen dokumentieren und Beweise erlangen, die vor Gericht Gültigkeit haben. Er kann ebenfalls als neutraler und erfahrener Zeuge in Gerichtsverfahren aussagen. Ein Detektiv kann auch konsultiert werden, wenn der Ex-Partner verdächtig wird das Sorgerecht nicht ordnungsgemäß auszuüben oder eventuell negative Einflüsse auf das Kind bestehen, sei es durch den Partner selbst oder dessen Lebensgefährte.

Kindesrückführung

Nicht selten tritt der Fall ein, dass ehemalige Ehe- oder Lebenspartner das gemeinsame Kind schlimmstenfalls im Ausland versteckt halten. Die Behörden haben in diesen Fällen meist wenig bis keine Befugnis, sodass Verhandlungen zwischen den Behörden im In- und Ausland oft Monate bis Jahre andauern und häufig nicht zum Erfolg führen. Professionelle Detektive sind meist psychologisch geschult, haben umfangreiche Sprach- und Sachkenntnisse, Kontakte im In- und Ausland und sind mit der Rechtssituation der jeweiligen Länder vertraut. Sie vermeiden jegliche Komplikationen, die eine Rückführung behindern könnten.

Nachbarschaftsangelegenheiten

Manche Nachbarschaftsbeziehungen sind alles andere als ein freundliches Miteinander. In manchen Fällen werden sogar Eigentum beschädigt: Hauswände, Garteneigentum oder der eigene PKW. Liegen keine Beweise vor, sondern lediglich Verdachtsmomente, so hat man keine Handhabe und keine Grundlage Anzeige bei der Polizei zu machen und erhält schlimmstenfalls selbst eine Anzeige wegen „übler Nachrede, Rufmord oder Unterstellungen“. In diesem Fall ist es ratsam einen Detektiv heranzuziehen, der die nötigen Beweise liefert. Dennoch liegt es in der Entscheidungsmacht des Auftraggebers, ob er seine Nachbarn der Polizei vorführen möchte oder mit diesen eine friedliche Einigung anstrebt.

Vermisste Personen

Nicht selten passiert es, dass Erwachsene oder meist Jugendliche in der Phase der Adoleszenz dem Elternhaus entfliehen. Ist ein Verbrechen auszuschließen, so kann ein Detektiv als Mediator zwischen Eltern und Kindern fungieren und den Aufenthaltsort ermitteln. Anschließend liegt es in der Bestimmung des Auftraggebers wie er weiterhin vorgehen möchte.

Schriftgutachten, Drohbriefe und Erpressung

Viele Detekteien haben speziell ausgebildete Schriftsachverständiger (Graphologen), die Handschriften und Schriftproben mit modernen Analysetechniken untersuchen können. Inbegriffen in dieser Dienstleistung ist auch ein gerichtlich anerkanntes, forensisches Gutachten. Dieses detektivische Arbeitsfeld ist relevant, wenn beispielsweise anonyme, handgeschriebene Briefe (z.B. Drohbriefe) vorliegen und der Absender ermittelt werden soll. Aber auch Vertragsunterschriften können hinsichtlich ihrer Echtheit geprüft werden.

Stalking und Belästigung

Immer häufiger traten in der Vergangenheit Fälle auf, in denen krankhafte, abgelehnte Verehrer oder (ehemalige) Ehe- oder Lebenspartner Frauen nachstellen. In solchen Fällen kundschaftet der Detektiv das Verhalten des Stalkers aus und liefert die nötigen Beweise, um ihn zu überführen. Meist ermöglichen sie, durch eine spezielle psychologische Schulung, den Opfern gleichzeitig eine hilfreiche Unterstützung. Aber nicht nur krankhafte Verehrer belästigen Menschen, sondern auch Gläubiger oder Mitbewerber, die beispielsweise Kunden auskundschaften.

Einsatzbereiche des Wirtschaftsdetektivs

Lohnfortzahlungsbetrug

Laut Gesetz haben alle Angestellten im Krankheitsfall ab dem ersten Krankheitstag bis zu 6 Wochen Anspruch auf volle Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber. Dieser Anspruch besteht nur, wenn der Arbeitnehmer unverschuldet erkrankt und die Arbeitsunfähigkeit durch einen Arzt festgestellt wurde. In dieser Zeit darf er keiner anderen Tätigkeit nachgehen oder gesundheitsgefährdende Arbeiten erledigen. Immer häufiger kommt es zu Missbrauch dieser Gesetzeslage durch Arbeitnehmer und wenige sind sich bewusst, dass es kein Kavaliersdelikt ist. Sofern der Arbeitgeber Strafanzeige erstattet, wird der Fall strafrechtlich verfolgt und eine fristlose Kündigung ist letztendlich die Konsequenz. Als gerichtsverwertbare Beweisgrundlage liefert der Detektiv dem Arbeitgeber einen detaillierten Bericht inklusive Bildmaterial. Im Falle eine Überführung ist eine fristlose Kündigung ohne Abmahnung „aus wichtigem Grund“ gemäß § 626 BGB absolut legitim. Durch diese Vorgehensweise bleibt dem Unternehmen ein langwieriger und kostspieliger Arbeitsgerichtsprozess mit gegebenenfalls resultierenden Image-und Reputationsschäden erspart.

Nebentätigkeit/ Schwarzarbeit

Vermutet ein Arbeitgeber, dass sein Mitarbeiter einer Nebentätigkeit nachgeht, obwohl dieses in seinem Arbeitsvertrag ausdrücklich verboten ist oder nimmt er an, dass der Mitarbeiter für einen direkten Mitbewerber zeitweise tätig ist, kann er einen Detektiv konsultieren. Der Detektiv ermittelt, ob und gegebenenfalls für welchen Mitbewerber der Mitarbeiter in seiner Freizeit tätig ist und ob er vertrauliche Firmengeheimnisse weiterträgt (z.B. Kundendatenmissbrauch).

Leumundsrecherchen

Das Heranziehen eines Detektivs kann Klarheit über Lebensführung, Schulden oder andere negative Hinweise einer Person verschaffen. Durch eine diskrete Recherche sowie die Zusammenarbeit mit langjährigen und vertrauenswürden Informanten ist der Detektiv in der Lage, Unklarheiten aufzudecken und zu beweisen.

Bonitätsermittlung

Benötigt eine Privatperson oder ein Unternehmen Sicherheit und Informationen von Ihren Mietern, Vertragspartnern oder Mitarbeitern und möchte wissen, ob diese ihren finanziellen Forderungen nachkommen oder möchten zwangsvollstrecken, dann kann die Bonität der betreffenden Person vorab durch einen Detektiv geprüft werden.

Industriespionage und Sabotage

Besteht der Verdacht, dass das Telefon und/oder die Büroräume eines Unternehmens abgehört werden, überprüfen Detektive oder deren Tochterunternehmen und Kooperationspartner die Telefone sowie Büroräume und versuchen den Lauschangriff zurückzuverfolgen. Wird ein Unternehmen durch Diebstähle, Feuer, Zerstörung oder Gerüchte etc. sabotiert, so fällt dies ebenfalls in den Tätigkeitsbereich der Detektive, die den Verursacher aufspüren. Hierfür schleusen sie sich häufig als Mitarbeiter in ein Unternehmen ein, um die anderen genauer observieren zu können.

Kapitalanlagenbetrug

Verstärkt kommt es zu Betrügereien hinsichtlich der Kapitalanlagen von Privatpersonen. Dabei versprechen Täter eine gewinnträchtige Anlage am Kapitalmarkt, um an das Geld der Opfer zu gelangen und sich daran zu bereichern. Die Schäden die dadurch entstehen sind nicht gering und belaufen sich auf über 100 Milliarden Euro. Nach deutschem Recht gemäß § 264a StGB ist Kapitalanlagebetrug strafbar. Um die nötigen Beweise und Verantwortlichen ausfindig zu machen, greifen Privatpersonen auf Detektive zurück.

Marken- und Produktpiraterie

Relativ häufig tauchen Fälschungen auf dem europäischen Markt auf, die dem Original zum Verwechseln ähnlich sehen, obwohl sie nicht der gleichen Qualität entsprechen. Sie schädigen nicht nur das Image der Marken, sondern behindern auch den Absatz der Originalprodukte und gefährdet die Arbeitsplätze, die das Unternehmen zur Verfügung stellt. Bei der Auffindung der Lagerräume mit den gefälschten Produkten und gegebenenfalls bei der Ermittlung der produzierenden Hintermänner kann ein Detektiv dem Unternehmen behilflich sein weitere Schädigungen abzuwenden. Dabei werden alle Fälschungen beschlagnahmt und die in Zusammenhang stehenden Verantwortlichen namentlich in einem gerichtsverwertbaren Bericht genannt und letztendlich zur Rechenschaft gezogen. In diesen Bereich fallen auch Urheberrechts-, Patent- und Plagiatsverletzungen.

Versicherungsbetrug

Viele Versicherungsunternehmen engagieren einen Detektiv, um Versicherungsbetrug aufzudecken. Insbesondere im Bereich der KfZ-Versicherungen wird überdurchschnittlich viel Missbrauch durch die Versicherungsnehmer betrieben und den Versicherungsunternehmen entstehen Schäden in Millionenhöhe.

Sicherstellung von Firmeneigentum

Wird die Rückgabe von Firmeneigentum verweigert oder muss ein Leasing-, Leih- oder finanziertes Fahrzeug vom Nutzer wegen Zahlungsrückständen herausgegeben werden, kann die Zusammenarbeit mit einem Detektiv hilfreich sein. Möglicherweise ist sogar der Firmenwagen inklusive Nutzer nicht auffindbar und der Standort muss ermittelt werden. Durch eine Vollmacht des Auftraggebers kann der Detektiv das Firmeneigentum sicherstellen und rückführen.

Urheberrechts- und Wettbewerbsverstöße

Verschafft sich eine Konkurrenzfirma einen Wettbewerbsvorteil und verstößt gegen das Gesetz des unlauteren Wettbewerbs, so schadet dies anderen Unternehmen. Detektive unterziehen die Mitbewerber einer genauen Analyse und prüfen, ob der Mitbewerber geschäftsschädigende Äußerungen verbreitet, um Vorteile für sein eigenes Unternehmen zu erzielen. Mit den nötigen Beweisen kann das geschädigte Unternehmen rechtliche Maßnahmen einleiten.

Bewerberanalysen / Pre-Employment Check

Ein weiterer Bereich der in die Zuständigkeit eines Detektivs fallen kann, ist die Bewerberanalyse, um Blender und Hochstapler vorab zu entlarven, bevor der Konzern durch die Anstellung dieser Verluste einbüßt. So prüfen Detektive die Angaben der Bewerber hinsichtlich ihrer Richtigkeit. Geprüft wird der Lebenslauf und die damit benannten Qualifikationen, Vorstrafen, Lebenswandel und die Bonität der Person.

Spesen- und Abrechnungsbetrug

Vereinzelt kommt es zu Diskrepanzen zwischen verzeichnetem Arbeitsaufwand und tatsächlichem Umsatz durch falsche Angaben von Außendienstmitarbeitern. Das heißt es werden häufig Arbeitsstunden oder Kilometergeld geltend gemacht ohne die Leistung tatsächlich erbracht zu haben. Demzufolge observieren Detektive den Außendienstmitarbeiter und überprüfen sowie wiederlegen ggf. dessen gemachte Angaben durch zweifellose Beweise.

Personalüberwachung

Laut Studie sind ein Viertel der Diebstähle in einem Unternehmen den eigenen Mitarbeitern anzulasten. Bei der Zusammenarbeit mit einem Detektiv wird dieser als Mitarbeiter in das Unternehmen eingeschleust. Er arbeitet sozusagen Undercover, um das Verhalten der Mitarbeiter genauer zu observieren und die nötigen Indizien für die Diebstähle ausfindig zu machen. Dies ist eine gängige Vorgehensweise der detektivischen Ermittlung und wird auch beim Verdacht von Unterschlagungen, Betrug, Sabotage, Spionage usw. verwendet.